Der hms-Erbschaftsratgeber ist ab sofort verfügbar.

Über unser Kontaktformular können Sie sich den Ratgeber zuschicken lassen oder einen Download-Link für die pdf-Version anfordern.

Wie Sie die HMS unterstützen können

Sie können die Arbeit der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung unterstützen durch:

Spenden

Mit einer Spende erweitern Sie die Fördermöglichkeiten der Stiftung. Da der Stiftungsvorstand ehrenamtlich arbeitet, ist es uns möglich, die eingehenden Spenden in voller Höhe an die geförderten Projekte auszuschütten. Überweisungen können direkt auf das Spendenkonto der HMS vorgenommen werden. Bei Beträgen ab 1.000,00 € gehen wir, soweit im Verwendungszweck nicht anders angegeben, von einer Zustiftung aus.

Spendenbescheinigung:

Die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützige und besonders förderungswürdige Einrichtung anerkannt. Ihre finanzielle Unterstützung ist daher steuerlich absetzbar.

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung und unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung.

Bankverbindung:

GLS Frankfurt, BLZ:430 609 67, Konto: 8010529000
IBAN-Code: DE 39 4306 0967 8010 5290 00
BIC-Code: GENODEMIGLS

Private Spendenaktion

Wir freuen uns über jeden Beitrag, der es uns ermöglicht, noch mehr interessante Projekte aus der schwul-lesbischen Community zu fördern!
Die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung verschickt für solche privaten Spendenaktionen gern Päckchen mit Infomaterial für Ihre Gäste!

Regelmäßige finanzielle Unterstützung

Vielleicht möchten Sie die Arbeit der Stiftung regelmäßig fördern. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie füllen die FörderInnenerklärung aus
    FörderInnen-Erklärung als Download [PDF] [Word-Dokument]
  2. Sie schreiben uns einen formlosen Brief, mit dem Sie uns mitteilen, dass und wie Sie uns fördern möchten.

Wie erhalten wir Ihre Unterstützung?

Entweder per regelmäßiger Überweisung, per Dauerauftrag oder per (jederzeit widerrufbarer) Einzugsermächtigung. Über den Rhythmus entscheiden Sie selbst.

Zustiftung

Zustiftungen werden nicht ausgeschüttet, sondern erhöhen das Stiftungsvermögen. Die daraus erzielten Erträge ermöglichen uns wiederum, dauerhaft das jährliche Fördervolumen für die Projekte zu erhöhen. Zustiftungen sind ab einer Größenordnung von 1.000,00 € möglich.

Auch Zustiftungen sind steuerlich begünstigt. Nach der Novellierung des Stiftungsrechts im Jahre 2000 ist auch eine steuerliche Abzugmöglichkeit über 5 % des Einkommens möglich. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Vermächtnis

Wer das Projekt auch über die eigene Lebensspanne hinaus gestalten will, kann seine Wünsche in seinem Testament oder mit einem Vermächtnis zugunsten unserer Stiftung zum Ausdruck bringen und damit einen dauerhaften Beitrag zur Verwirklichung der Stiftungsziele leisten.

Einige Schwule und Lesben, die uns als Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht haben, wollten damit ein ganz besonderes persönliches Zeichen setzten.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen die Adresse eines qualifizierten Steuerberaters oder Notars.

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf...