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Was und wie wir fördern

 

 


Fördervoraussetzungen

Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrer­seits vom Finanzamt als besonders förderungs­würdig aner­kannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erzie­hung, Volks- und Berufs­bildung zuordnen lassen.

Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.

 

Ein Antrag auf Förderung eines Projektes muss online erfolgen.

Hierzu gibt es aus­führ­liche Hin­wei­se in unserem Download-Bereich.

Lesen Sie bitte auch
Hilfe zur Antragsstellung

Die Mittel werden in 2 Runden vergeben, wobei in der 1. Runde 75 % und in der 2. Runde 25 % der Fördermittel ausgeschüttet werden:

Die Deadline für das Einreichen von Anträgen für die erste Runde war der 1.3.2025.

Anträge für die zweite Runde können ab 1.7.2025 gestellt werden. Die Förderrunde schließt am 31.8.2025. Eine Fördermitteilung erfolgt Anfang Oktober.

Anträge im Jahr 2026 können in der erste Förderrunde im Zeitraum 1.12.2025 bis 1.3.2026 gestellt werden.

Da unsere Mittel begrenzt sind, empfiehlt es sich dringend, Anträge für beide Runden jeweils so früh wie möglich zu stellen, also jeweils zum ersten Termin! Weiterhin streben wir an, Fördermittel breit zu streuen, so dass von jedem Träger nur ein Antrag pro Kalenderjahr eingereicht werden kann.

Es wäre schön, wenn die Anträge nicht erst am letzten Tag der Deadline, sondern schon einige Zeit davor an die hms geschickt würden. Dem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand würde dadurch einiges an Hektik und Stress erspart. Besten Dank!

Sofern alle Unterlagen beisammen und Nachfragen befriedigend beantwortet worden sind, erfolgt die Entscheidung auf einer Vorstandssitzung 3 Wochen später.

Förderkriterien

Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwer­punkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlag­gebend für die Förderung eines Antrags.

 

So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommer­ziellen Veran­staltungen unterstützt werden.

Von dem Antragsteller wird zudem eine Eigen­beteiligung an den Kosten des Projekts erwartet und Anträge mit ehren­amt­lichem Engage­ment werden generell bevorzugt.

Maß­gebend für die Ent­scheidung, ein Projekt zu unter­stützen, ist ferner, dass es mit seiner Arbeit öffentlich­keits­wirksam ist, somit Diskus­sionen und Wandlungs­prozesse anstößt.

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