Der hms-Erbschaftsratgeber ist ab sofort verfügbar.
Über unser Kontaktformular können Sie sich den Ratgeber zuschicken lassen oder einen Download-Link für die pdf-Version anfordern.
Die Stiftung fördert nur Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrerseits vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung zuordnen lassen.
Ein Antrag auf die Förderung eines Projektes muss schriftlich erfolgen. Hierzu gibt es ein Formular mit ausführlichen Hinweisen zum Ausfüllen. Beides kann herunter geladen werden:
Weitere Dokumente gibt es im Download-Bereich. Auf Anfrage werden alle Antragsunterlagen auch per Post zugeschickt.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand auf seinen mehrmaligen Sitzungen pro Jahr. Die Mittel werden ausschließlich als Zuschüsse vergeben. Als Grundlage für seine Entscheidungen dienen neben der Tatsache, dass natürlich der Stiftungszweck erfüllt sein muss, Richtlinien, die vom Beirat der Stiftung aufgestellt worden sind. Hier ist beispielsweise geregelt, dass vom Antragsteller auch Eigenleistungen in das Projekt einfließen müssen, die bei der Abrechnung in vollem Umfang zu berücksichtigen sind.
Die Mittelauszahlung erfolgt i.d.R. erst nach Beendigung des Projektes und Vorlage eines kurzen Verwendungsnachweises. Wichtig für uns ist, dass auf Programmankündigungen, Anzeigen, Plakaten, Handzetteln etc. auf die HMS hingewiesen wird und dass eine beiderseitige Verlinkung der Homepages von Projektträger und HMS erfolgt.