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Was und wie wir fördern

 

 


Fördervoraussetzungen

Die Stiftung fördert Projekte, die von Initiativen bzw. Vereinen getragen werden, die ihrer­seits vom Finanzamt als besonders förderungs­würdig aner­kannt sind, und die sich im weiten Sinne den Bereichen Erzie­hung, Volks- und Berufs­bildung zuordnen lassen.

Die hms gewährt keine Einzelfallhilfe.

Die Stiftung fördert wissenschaftliche Projekte und Druckkosten von Einzelpersonen im Rahmen des Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds. 

 

Ein Antrag auf Förderung eines Projektes erfolgt online unter antrag.hms-stiftung.de.

Lesen Sie bitte auch
Verfahren zur Antragsstellung und Förderung

Ausführliche Hinweise zur Antrag­stel­lung finden Sie darüber hinaus in unserem Merkblatt. Bitte beachten Sie die dort auf­ge­führten Hin­weise.

Die Mittel werden in 2 Runden vergeben, wobei in der 1. Runde 60 % und in der 2. Runde 40 % der Fördermittel ausgeschüttet werden:

Anträge im Jahr 2026 können in der erste Förderrunde im Zeitraum 1.12.2025 bis 15.2.2026 gestellt werden.

Anträge für die zweite Runde können ab 1.7.2026 gestellt werden. Die Förderrunde schließt am 31.8.2026. Eine Fördermitteilung erfolgt Anfang Oktober.

Wir streben an, Fördermittel breit zu streuen, so dass von jedem Träger nur ein Antrag pro Kalenderjahr eingereicht werden kann.

Als Vorstand unterstützen wir Projektinteressierte durch Antragsberatung. Da wir ehrenamtlich tätig sind, erfolgen Rückmeldungen teilweise zeitverzögert. Wir bitten deshalb, Anträge nicht erst am letzten Tag der Deadline zu beraten oder einzureichen - dies erspart uns einiges an Hektik und Stress. Besten Dank!

Sofern alle Unterlagen beisammen und Nachfragen befriedigend beantwortet worden sind, erfolgt die Entscheidung auf einer Vorstandssitzung 3 Wochen später. Anschließend kann die Projektdurchführung beginnen.

Förderkriterien

Bei den Entscheidungen, Projekte zu fördern, orientiert sich der Vorstand inhaltlich an den Leitlinien der Stiftung. Neben diesen inhaltlichen Schwer­punkten ist eine Reihe von formalen Kriterien ausschlag­gebend für die Förderung eines Antrags.

 

So muss der Projektträger gemeinnützig und der Satzungszweck der hms erfüllt sein, daher können z.B. keine kommer­ziellen Veran­staltungen unterstützt werden.

Ausnahmen gelten für die Förderung im Rahmen des Karl-Heinrich-Ulrichs-Fonds (Förderung von wissenschaftlichen Publikationen und wissenschaftlicher Datenerhebung), in dem Einzelpersonen antragsberechtigt sind.

 

Von dem Antragsteller wird eine Eigen­beteiligung an den Kosten des Projekts erwartet. Anträge mit ehren­amt­lichem Engage­ment werden generell bevorzugt.

Maß­gebend für die Ent­scheidung, ein Projekt zu unter­stützen, ist ferner, dass es mit seiner Arbeit öffentlich­keits­wirksam ist, somit Diskus­sionen und Wandlungs­prozesse anstößt.

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